Sitzung: 02.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Bau, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst
Vorlage: BV/154/2013
Die Aufstellung einer dritten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 5 „Flur 6“ (Holzhausen) der Stadt Georgsmarienhütte wird als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach den Maßgaben des § 13a BauGB beschlossen.
Städtebauliches Ziel dieser Bauleitplanverfahrens ist die Nachverdichtung des
baulichen Bestandes auf den rückwärtigen Grundstücksflächen im
Plangeltungsbereich.