Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst

Die Aufstellung  einer dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Flur 6“ (Holzhausen) der Stadt Georgsmarienhütte wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Maßgaben des § 13a BauGB beschlossen. Städtebauliches Ziel dieser Bauleitplanverfahrens ist die Nachverdichtung des baulichen Bestandes auf den rückwärtigen Grundstücksflächen im Plangeltungsbereich.