Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Das vorgestellte Plankonzept der 67. Änderung  des Flächennutzungsplanes wird als Entwurf beschlossen.

Auf der Grundlage dieses Entwurfes erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.