Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schwarzer Weg“ – 3. Änderung (Kloster Oesede) im Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.

 

Mit dem Begünstigten der anstehenden Bauleitplanung ist eine Vereinbarung zur Kostenträgerschaft hinsichtlich anfallender Planungskosten (externe Kosten) zu treffen.