Sitzung: 16.09.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Bau, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/181/2013
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schwarzer Weg“ – 3. Änderung (Kloster Oesede) im Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen.
Mit dem Begünstigten der anstehenden Bauleitplanung ist eine Vereinbarung zur Kostenträgerschaft hinsichtlich anfallender Planungskosten (externe Kosten) zu treffen.