Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 17, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Die Verwaltung wird beauftragt, zur weiteren städtebaulichen Entwicklung für die Flächen Oesede, Flur 2, 19/13, 19/27, 19/26, 19/28, 19/36, 19/34, 19/38, sowie die Flächen Oesede, Flur 3, 19/4 und Oesede, Flur 15, 125/10 einen Gewährvertrag als städtebaulichen Vertrag mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) abzuschließen, wobei die Stadt gemäß § 2 des Vertrages eine Bürgschaft übernimmt. Hinsichtlich der Höhe der Bürgschaft ergeht ein gesonderter Beschlussvorschlag an den Rat.

 

Im Vertrag sind für die Leistungen der NLG Gebühren in Höhe von 3 % für den Ankauf und 2 % für den Verkauf festzuschreiben.