Sitzung: 23.09.2013 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/182/2013
Die Aufstellung einer 1. Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 256 „Rittergut Osthoff“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Städtebauliches Ziel ist die Beschränkung der Wohnnutzung
für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 256.