Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Aufstellung einer 1. Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 256 „Rittergut Osthoff“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Städtebauliches Ziel ist die Beschränkung der Wohnnutzung für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 256.