Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst

Abstimmung: Ja: 13

Folgende Beschlussempfehlung wird einstimmig gefasst:

 

Die Richtlinie für die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses in der Fassung vom 16.02.2017 wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Einkommensgrenze für 2 Erwachsene mit einem Kind wird von 27.500 € auf 31.000 € angehoben

 

(2) Unter B (4) wird eingefügt:

„Bei Haushaltsgemeinschaften mit mind. einem pflegebedürftigen Kind (ab Pflegegrad 2) wird ein Aufschlag auf die Einkommensgrenze von 1.500 € je pflegebedürftigem Kind angerechnet.

Die Pflegebedürftigkeit ist durch eine entsprechende Festsetzung der Pflegekasse nachzuweisen.“

 

(3) Unter C wird eingefügt:

(12) Ermäßigung bei Busfahrten im ÖPNV innerhalb von Georgsmarienhütte

 Für Fahrten mit Linienbussen innerhalb der Stadt Georgsmarienhütte erhalten Familienpassinhaber eine Ermäßigung in Höhe von 50 % auf den jeweiligen Fahrpreis. Fahrkarten sind vor Fahrtantritt ausschließlich im Bürgeramt zu erwerben.