Sitzung: 14.09.2017 Ausschuss für Kultur, Schule, Soziales, Jugend und Sport
Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: BV/146/2017
Folgende
Beschlussempfehlung wird einstimmig gefasst:
Die Richtlinie für die Herausgabe des Georgsmarienhütter Familienpasses in der Fassung vom 16.02.2017 wird wie folgt geändert:
(1) Die Einkommensgrenze für 2 Erwachsene mit einem Kind wird von 27.500 € auf 31.000 € angehoben
(2) Unter B (4) wird eingefügt:
„Bei
Haushaltsgemeinschaften mit mind. einem pflegebedürftigen Kind (ab Pflegegrad
2) wird ein Aufschlag auf die Einkommensgrenze von 1.500 € je pflegebedürftigem
Kind angerechnet.
Die
Pflegebedürftigkeit ist durch eine entsprechende Festsetzung der Pflegekasse
nachzuweisen.“
(3) Unter C wird eingefügt:
(12) Ermäßigung bei Busfahrten im ÖPNV innerhalb
von Georgsmarienhütte
Für Fahrten mit Linienbussen innerhalb der
Stadt Georgsmarienhütte erhalten Familienpassinhaber eine Ermäßigung in Höhe
von 50 % auf den jeweiligen Fahrpreis. Fahrkarten sind vor Fahrtantritt
ausschließlich im Bürgeramt zu erwerben.