Sitzung: 01.03.2018 Ausschuss für Kultur, Schule, Soziales, Jugend und Sport
Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/034/2018
Folgender Beschlussvorschlag wird
einstimmig gefasst:
a) Absatz 4 der Ziffer 5.1. der
Richtlinie der Stadt Georgsmarienhütte über die finanzielle Förderung der
Sportvereine in der Stadt Georgsmarienhütte wird gestrichen und durch folgende
Formulierung ersetzt:
„Die Stadt gewährt Vereinen,
denen städtische Sportanlagen überlassen werden, einen Zuschuss zur Förderung
der Allgemeinheit aus sport- und jugendpflegerischen Gründen.“
b) Steuerforderungen des
Finanzamtes auf Umsätze aus städtischen Zahlungen für Sportplatzpflegearbeiten
werden den Vereinen erstattet.