Beschluss: Beschlussempfehlung mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Folgende Beschlussempfehlung wird mit 5 Jastimmen, 7 Neinstimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt: 

 

Gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BauGB wird die Aufstellung einer 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Georgsmarienhütte beschlossen.

Städtebauliche Zielsetzung ist die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ im Bereich der Flächen „Brünemanns Sandbrink“ im Stadtteil Oesede.