Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

a)  Absatz 4 der Ziffer 5.1. der Richtlinie der Stadt Georgsmarienhütte über die finanzielle Förderung der Sportvereine in der Stadt Georgsmarienhütte wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:

    „Die Stadt gewährt Vereinen, denen städtische Sportanlagen überlassen werden, einen Zuschuss zur Förderung der Allgemeinheit aus sport- und jugendpflegerischen Gründen.“

 

b)  Steuerforderungen des Finanzamtes auf Umsätze aus städtischen Zahlungen für Sportplatzpflegearbeiten werden den Vereinen erstattet.