Sitzung: 15.03.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/034/2018
Folgender Beschluss wird einstimmig
gefasst:
a) Absatz 4 der Ziffer 5.1. der Richtlinie der Stadt Georgsmarienhütte über die finanzielle Förderung der Sportvereine in der Stadt Georgsmarienhütte wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:
„Die Stadt gewährt Vereinen,
denen städtische Sportanlagen überlassen werden, einen Zuschuss zur Förderung
der Allgemeinheit aus sport- und jugendpflegerischen Gründen.“
b) Steuerforderungen des Finanzamtes auf Umsätze aus städtischen Zahlungen für Sportplatzpflegearbeiten werden den Vereinen erstattet.