Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Niedersächsischen Landgesellschaft

mbH(NLG) einen städtebaulichen Vertrag für das Gebiet „Forstweg/Sonnenpfad“

gemäß vorliegendem Vertragsentwurf abzuschließen, wobei

 

§ 4 Abs. 2 des vorliegenden Vertragsentwurfes nach erfolgten Verhandlungen

mit der NLG dahingehend geändert wird, dass

·           die örtliche Bauüberwachung mit 3,3 % statt zuvor 3,5  % der jeweils anrechenbaren Kosten,

·           die Koordinierung der Versorgungsträger mit 0,6 % statt 0,8 % der anrechenbaren Gesamtherstellungskosten und die

·           Nebenkostenpauschale mit 6 % statt 7 % angesetzt wird.

 

Bzgl. 3 § des Vertrages ist mit der NLG zu klären, dass nicht der Anspruch auf die ausschließliche Erschließung durch die NLG bestehen sollte.

 

Die Stadt stellt gem. § 2 (3) und § 4 (3) des Vertrages einen Betrag

von 4.510.000 € über den Nachtragshaushalt zur Verfügung.

Der Betrag wird in voller Höhe in das Verfahren „Forstweg/ Sonnenpfad“ bei der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) zur Finanzierung des Flächenankaufs eingezahlt.