Sitzung: 15.03.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/046/2018
Folgender
Beschluss wird einstimmig gefasst:
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit der Niedersächsischen Landgesellschaft
mbH(NLG)
einen städtebaulichen Vertrag für das Gebiet „Forstweg/Sonnenpfad“
gemäß
vorliegendem Vertragsentwurf abzuschließen, wobei
§ 4 Abs. 2
des vorliegenden Vertragsentwurfes nach erfolgten Verhandlungen
mit der NLG
dahingehend geändert wird, dass
·
die örtliche Bauüberwachung mit 3,3 % statt
zuvor 3,5 % der jeweils anrechenbaren
Kosten,
·
die Koordinierung der Versorgungsträger mit
0,6 % statt 0,8 % der anrechenbaren Gesamtherstellungskosten und die
·
Nebenkostenpauschale mit 6 % statt 7 %
angesetzt wird.
Bzgl. 3 § des Vertrages ist mit der NLG zu
klären, dass nicht der Anspruch auf die ausschließliche Erschließung durch die
NLG bestehen sollte.
Die Stadt stellt gem. § 2 (3) und § 4 (3)
des Vertrages einen Betrag
von 4.510.000 € über den Nachtragshaushalt
zur Verfügung.
Der Betrag wird in voller Höhe in das
Verfahren „Forstweg/ Sonnenpfad“ bei der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH
(NLG) zur Finanzierung des Flächenankaufs eingezahlt.