Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Der abgeschlossenen Kaufvertrag (UR 62/2018 vom 12.02.2018) zwischen der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH und Herrn Hermann Josef Hempen wird entsprechend  § 3 (1) und § 12 des Vertrages genehmigt.

 

Bzgl. der in § 3 Abs. 1 enthaltenen Formulierung „es werden jedoch mindestens 75% als Nettobauland anerkannt“ ist gegenüber dem Notar und den Vertragspartnern klarzustellen, dass dieser Prozentsatz fest fixiert und nicht veränderbar ist.

 

Ebenso klarzustellen ist, dass die Formulierung in § 3 Abs. 1 „vorläufiger Mindestkaufpreis“ lediglich auf mögliche Veränderungen abzielt, die sich durch die amtliche Vermessung ergeben.