Sitzung: 15.03.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Folgender Beschluss wird
einstimmig gefasst:
Der
abgeschlossenen Kaufvertrag (UR 62/2018 vom 12.02.2018) zwischen der
Niedersächsischen Landgesellschaft mbH und Herrn Hermann Josef Hempen wird
entsprechend § 3 (1) und § 12 des
Vertrages genehmigt.
Bzgl. der in § 3 Abs. 1 enthaltenen Formulierung „es werden jedoch mindestens 75% als Nettobauland anerkannt“ ist gegenüber dem Notar und den Vertragspartnern klarzustellen, dass dieser Prozentsatz fest fixiert und nicht veränderbar ist.
Ebenso klarzustellen ist, dass die Formulierung in § 3 Abs.
1 „vorläufiger Mindestkaufpreis“ lediglich auf mögliche Veränderungen abzielt,
die sich durch die amtliche Vermessung ergeben.