Folgende Beschlussempfehlung wird bei 11 Jastimmen und 2 Neinstimmen mehrheitlich gefasst:

 

Nach Abwägung der in dem Bauleitplanverfahren gemäß §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan Nr. 202 "Asternstraße" 1. Änderung  mit Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Der Verfahrensstand nach § 33 BauGB ist nach der Abwägungsempfehlung vor dem Ratsbeschluss erreicht.