Sitzung: 14.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Bau, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/086/2018
Folgender
Beschlussvorschlag wird bei einer Enthaltung einstimmig gefasst:
Auf Flächen der Stadt Georgsmarienhütte sowie auf Flächen der NLG, die diese im Treuhandeigentum für die Stadt Georgsmarienhütte besitzt und für sie verwaltet, ist es untersagt, glyphosathaltige Herbizide sowie Insektenvernichtungsmittel aus der Gruppe der Neonikotinoide wie z. B. Chlothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, Acetamiprid und Thiacloprid zu verwenden.
Pächtern landwirtschaftlicher Flächen ist dieses Verbot bei Vertragsabschluss oder -verlängerung aufzuerlegen. Dabei ist für den Fall einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu vereinbaren.