Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Die Stadt Georgsmarienhütte erlässt gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 286 „Oesede Mitte/Rathaus“ mit Ausnahme des Friedhofsbereiches.