Sitzung: 21.06.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/126/2018
Folgender
Beschluss wird einstimmig gefasst:
Die Stadt
Georgsmarienhütte erlässt gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 286
„Oesede Mitte/Rathaus“ mit Ausnahme des Friedhofsbereiches.