Folgender Beschluss wird mit 30 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich gefasst:

 

Nach Abwägung der in dem Bauleitplanverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan Nr. 173 "Sportanlage Holzhausen" 1. Änderung mit Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wurde gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.