Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt die vorliegende Neufassung der Satzung der Stadt Georgsmarienhütte über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Georgsmarienhütte außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) mit dem dazugehörigen Gebührentarif.