Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

  1. Unter der Voraussetzung, dass das Niedersächsische Innenministerium diesem Verfahren zustimmt, werden für die bislang bereits bestehenden Treuhandkonten der NLG die erforderlichen Buchungen erst dann – periodenfremd – in die städtische Ergebnisrechnung und in die Bilanz aufgenommen, wenn die sachliche und rechnerische Prüfung vollkommen abgeschlossen ist.

 

Zur Information: der nachfolgende Teilbeschlussvorschlag wird zurückgestellt, bis die Antwort des Innenministeriums bzw. Hinweise der AG Doppik vorliegen.

 

                Entsprechend den Vorgaben des Innenministeriums erfolgt bei neuen              Treuhandverfahren eine Veranschlagung und Buchung im Haushalt der Stadt     erst mit der Schlussabrechnung der Maßnahme durch die NLG.

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