Sitzung: 13.09.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/167/2018
Folgender Beschluss
wird einstimmig gefasst:
- Unter der Voraussetzung, dass das Niedersächsische Innenministerium diesem Verfahren zustimmt, werden für die bislang bereits bestehenden Treuhandkonten der NLG die erforderlichen Buchungen erst dann – periodenfremd – in die städtische Ergebnisrechnung und in die Bilanz aufgenommen, wenn die sachliche und rechnerische Prüfung vollkommen abgeschlossen ist.
Zur Information: der
nachfolgende Teilbeschlussvorschlag wird zurückgestellt, bis die Antwort des Innenministeriums
bzw. Hinweise der AG Doppik vorliegen.
Entsprechend
den Vorgaben des Innenministeriums erfolgt bei neuen Treuhandverfahren eine Veranschlagung und Buchung im
Haushalt der Stadt erst mit der
Schlussabrechnung der Maßnahme durch die NLG.
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