Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

A.      Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH werden angewiesen, folgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen:

 

a)      Der im Jahresabschluss der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH zum 31.12.2017 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 1.166.603,01 € wird der Gewinnrücklage zugeführt

 

b)      Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH sowie den Aufsichtsräten der Tochtergesellschaften Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH und der Panoramabad GmbH wird für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

B.      Als Gesellschafterin führt die Stadt Georgsmarienhütte gemäß der gesellschaftsvertraglichen Regelungen (§ 13 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH) eine Kapitalzuführung in Höhe von 250.000,00 € in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH durch.