Sitzung: 13.12.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/257/2018
Folgender Beschluss
wird einstimmig gefasst:
1. Für die Gestellung
einer Brandsicherheitswache nach dem Niedersächsischen
Brandschutzgesetz (NBrandSchG) wird die sich nach dem
Gebührentarif der jeweils
gültigen Satzung über die Erhebung
von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Georgsmarienhütte außerhalb der unentgeltlich
zu erfüllenden Pflichtaufgaben
(Feuerwehrgebührensatzung) ergebende Gebühr
für örtliche Idealvereine und -verbände um 50 % ermäßigt.
2. Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Georgsmarienhütte in Form von
Absicherungen / Absperrungen von Straßen werden in Zusammenhang mit
Veranstaltungen von örtlichen Idealvereinen und -verbänden keine Kosten nach der
jeweils geltenden
Feuerwehrgebührensatzung erhoben.