Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

1.  Für die Gestellung einer Brandsicherheitswache nach dem Niedersächsischen 
     Brandschutzgesetz  (NBrandSchG) wird die sich nach dem Gebührentarif der jeweils
     gültigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen
     der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Georgsmarienhütte außerhalb der unentgeltlich
     zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) ergebende Gebühr

für örtliche Idealvereine und -verbände um 50 % ermäßigt.

 

2.  Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Georgsmarienhütte in Form von

Absicherungen / Absperrungen von Straßen werden in Zusammenhang mit

Veranstaltungen von örtlichen Idealvereinen und -verbänden keine Kosten nach der

jeweils geltenden Feuerwehrgebührensatzung erhoben.