Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Im Mischgebiet MI 1 und MI 2 des Bebauungsplans 268 „Gewerbegebiet Mündruper Heide“ werden veräußert zur Umsiedlung der Fa. Holthaus Dächer GmbH sowie zur Errichtung von zwei Wohnungen:

-       ein ca. 650 m² großes Grundstück, Teilfläche des Flurstücks 205/10, Flur 7, Gemarkung Holsten-Mündrup, im Eigentum der NLG, zu einem Preis von 95 €/m², gelegen im MI 2,

-       ein ca. 1.350 m² großes Grundstück, ebenfalls Teilfläche des Flurstücks 205/10, Flur 7, Gemarkung Holsten-Mündrup, im Eigentum der NLG, zu einem Preis von 85 €/m², gelegen im MI 1.

 

Es werden Bau- und Betriebsverpflichtungen vereinbart mit Fristen von drei Jahren

-       für das Grundstück im MI 2 zur Errichtung und Nutzung von zwei Wohnungen, davon eine im Obergeschoss, sowie einem Büro- und Sozialraum für die Fa. Holthaus Dächer GmbH im Erdgeschoss,

-       für das Grundstück im MI 1 zur Errichtung und Nutzung einer Halle von min. 500 m² überbauter Fläche für die Fa. Holthaus Dächer GmbH.

 

Über die Bau- und Betriebsverpflichtung hinaus werden Verpflichtungen zur dauerhaften freiberuflichen oder gewerblichen Nutzung sowie zur Nutzung für zwei Wohnungen im Grundbuch durch Eintragung einer Dienstbarkeit abgesichert.

 

Für die Grundstücke ist die Stadt/NLG beim Ankauf vom Landwirt eine Verpflichtung zur Nachzahlung eines erhöhten Kaufpreises von 25 €/m² eingegangen, wenn mehr als eine Wohnung errichtet wird. Dies ist beim Grundstück im MI 2 dann der Fall. Diese Nachzahlung wird der NLG vom Käufer erstattet.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass im Hinblick auf Emissionen die Ansiedlung zulässig ist.