Sitzung: 24.09.2020 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/154/2020
Folgender Beschluss
wird einstimmig gefasst:
Im Mischgebiet MI 1 und MI 2 des Bebauungsplans 268 „Gewerbegebiet Mündruper Heide“ werden veräußert zur Umsiedlung der Fa. Holthaus Dächer GmbH sowie zur Errichtung von zwei Wohnungen:
- ein ca. 650 m² großes Grundstück,
Teilfläche des Flurstücks 205/10, Flur 7, Gemarkung Holsten-Mündrup, im
Eigentum der NLG, zu einem Preis von 95 €/m², gelegen im MI 2,
- ein ca. 1.350 m² großes Grundstück, ebenfalls
Teilfläche des Flurstücks 205/10, Flur 7, Gemarkung Holsten-Mündrup, im
Eigentum der NLG, zu einem Preis von 85 €/m², gelegen im MI 1.
Es werden Bau- und Betriebsverpflichtungen vereinbart mit
Fristen von drei Jahren
- für das Grundstück im MI 2 zur
Errichtung und Nutzung von zwei Wohnungen, davon eine im Obergeschoss, sowie
einem Büro- und Sozialraum für die Fa. Holthaus Dächer GmbH im Erdgeschoss,
- für das Grundstück im MI 1 zur
Errichtung und Nutzung einer Halle von min. 500 m² überbauter Fläche für die
Fa. Holthaus Dächer GmbH.
Über die Bau- und Betriebsverpflichtung hinaus werden
Verpflichtungen zur dauerhaften freiberuflichen oder gewerblichen Nutzung sowie
zur Nutzung für zwei Wohnungen im Grundbuch durch Eintragung einer
Dienstbarkeit abgesichert.
Für die Grundstücke ist die Stadt/NLG beim Ankauf vom Landwirt eine Verpflichtung zur Nachzahlung eines erhöhten Kaufpreises von 25 €/m² eingegangen, wenn mehr als eine Wohnung errichtet wird. Dies ist beim Grundstück im MI 2 dann der Fall. Diese Nachzahlung wird der NLG vom Käufer erstattet.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass im Hinblick auf Emissionen die Ansiedlung zulässig ist.