Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte genehmigt gem. § 92 a Abs. 2 NBG als oberste Dienstbehörde, die Personalakten aller bei der Stadt Georgsmarienhütte beschäftigten Personen, aller Beamten und Beamtinnen, des Ersten Stadtrats und der Bürgermeisterin durch einen externen Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung einscannen zu lassen.

Dabei sind alle erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen der DS-GVO gerecht zu werden und um die Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung zu schützen.