Beschluss: Beschlussempfehlung mehrheitlich gefasst

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Folgende Beschlussempfehlung wird bei 5 Gegenstimmen und 8 Ja-Stimmen mehrheitlich gefasst:

 

Gem. § 1 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Heheland“ gefasst. Städtebauliches Ziel ist die Neuordnung bzw. die Umwandlung der bislang als „Gewerbegebiet“ festgesetzten Fläche.