Folgende Beschlussempfehlung wird bei 5 Gegenstimmen und 8 Ja-Stimmen mehrheitlich gefasst:

 

Der Standort für eine ggf. erforderliche neue Kindertagesstätte aufgrund der städtebaulichen Planungen zu den Bebauungsplänen Nr. 285 und 288 (Hempen) wird außerhalb des Geltungsbereiches realisiert.