Nachtrag: 04.06.2021
Sitzung: 10.06.2021 Ausschuss für Kultur, Schule, Soziales, Jugend und Sport
Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: BV/110/2021
Folgende Beschlussempfehlung wird einstimmig gefasst:
1. Der
Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt
auf den Antrag der Tourismusmusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH (TOL) hin,
wie folgt:
a. Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das
in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von
Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 gestundet. Die
Stundung wird der TOL bis 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung
der Stadt als
Gesellschafter der TOL gewährt.
b. Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das
in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von
Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 erlassen. Der
Erlass wird der TOL zum 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung
der Stadt als
Gesellschafter der TOL gewährt.
2.
Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte erhöht die bisher für das
Geschäftsjahr 2021 bestimmten Kapitaleinlagenverpflichtungen anteilig des erlassenen
Betrages in Höhe von EUR 164.157,70. Die erhöhte Kapitaleinlage steht mit
Wirkung ab dem 01.08.2021 zur Verwendung in den satzungsmäßig und den in der 1.
Änderungsfassung der Konsortialvereinbarung der Gesellschafter bestimmten
Fällen zur Verfügung.
3.
Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte weist die in die
Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, über eine Ausschüttung in
Höhe der pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltenen Beihilfen in Form von
Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 als vorläufiges
Ergebnis der EU-beihilferechtlichen Überkompensationsprüfung für das
Geschäftsjahr 2020 mit Wirkung zum 31.07.2021 zu beschließen.
4.
Der Rat der Stadt
Georgsmarienhütte erklärt mit
Wirkung zum 01.08.2021, dass die Forderung der TOL auf Einzahlung in die
Kapitalrücklage in jeweils der Höhe der anteiligen Forderung der Stadt als
Gesellschafter der TOL gegen die Verbindlichkeit der TOL infolge der
Ausschüttung bei Fälligkeit aufgerechnet wird. Das Datum der Verrechnung ist
der Tag der Ausschüttung und wird auf den 01.08.2021 bestimmt.
5.
Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte weist die in die
Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem
Beschluss zur Änderung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 erforderlichen
Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen
rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in
dem Zusammenhang mit den Änderungen erforderlich und/oder zweckmäßig
erscheinen.
6.
Falls sich aus steuerlichen oder sonstigen
Gründen Änderungen der Kapitaleinlagengliederung als notwendig oder zweckmäßig
erweisen, erklärt sich
der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der
wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und seiner Anlagen nicht verändert
werden.
7. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und (Samt-)Gemeinden: Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.