Nachtrag: 04.06.2021

Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst

Abstimmung: Ja: 13

Folgende Beschlussempfehlung wird einstimmig gefasst:

 

1.      Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt auf den Antrag der Tourismusmusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH (TOL) hin, wie folgt:

a.      Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 gestundet. Die Stundung wird der TOL bis 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung der Stadt als Gesellschafter der TOL gewährt.

b.    Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 erlassen. Der Erlass wird der TOL zum 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung der Stadt als Gesellschafter der TOL gewährt.

2.      Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte erhöht die bisher für das Geschäftsjahr 2021 bestimmten Kapitaleinlagenverpflichtungen anteilig des erlassenen Betrages in Höhe von EUR 164.157,70. Die erhöhte Kapitaleinlage steht mit Wirkung ab dem 01.08.2021 zur Verwendung in den satzungsmäßig und den in der 1. Änderungsfassung der Konsortialvereinbarung der Gesellschafter bestimmten Fällen zur Verfügung.

3.      Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, über eine Ausschüttung in Höhe der pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltenen Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 als vorläufiges Ergebnis der EU-beihilferechtlichen Überkompensationsprüfung für das Geschäftsjahr 2020 mit Wirkung zum 31.07.2021 zu beschließen.

4.      Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte erklärt mit Wirkung zum 01.08.2021, dass die Forderung der TOL auf Einzahlung in die Kapitalrücklage in jeweils der Höhe der anteiligen Forderung der Stadt als Gesellschafter der TOL gegen die Verbindlichkeit der TOL infolge der Ausschüttung bei Fälligkeit aufgerechnet wird. Das Datum der Verrechnung ist der Tag der Ausschüttung und wird auf den 01.08.2021 bestimmt.

5.      Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss zur Änderung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit den Änderungen erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

6.      Falls sich aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen der Kapitaleinlagengliederung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und seiner Anlagen nicht verändert werden.

7.      Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und (Samt-)Gemeinden: Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.