Beschluss: Einzelbeschlüsse wie folgt:

Herr Krüger stellt fest, dass der Antrag des Ausschussmitglieds Herrn Schmechel, einen kostenlosen Busfahrdienst anzubieten, in keinem Zusammenhang zum zu beratenden Bauvorhaben und den Änderungswünschen der Kirchengemeinde steht. Herr Schmechel wird gebeten ggf. einen entsprechenden Antrag zur Beratung in einer der nächsten Sitzungen einzureichen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion, den Baukörper wie vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Johann/St. Marien vorgeschlagen zu verschieben, wird mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Folgende Beschlussempfehlung wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich gefasst.

Das Krippenhaus Kloster Oesede wird nach den Plänen (Stand 06.08.2021) der Arbeitsgemeinschaft Kloster-Oesede, Ahrens + Pörtner Architektengesellschaft mbH und ReindersArchitekten ausgeführt.

 

Die Stadt bietet der Kirchengemeinde eine ergänzende schuldrechtliche Vereinbarung entsprechend § 1 Nr. 1 Abs. 4 des Erbbaurechtsvertrages vom 13.08.2020 an, die den Ausbau und die Neuordnung der Parkfläche nach anliegender Planung vorsieht mit 47 markierten Stellplätzen, einer sicheren Vorplatzsituation vor dem Zugang des Krippenhauses, incl. Fahrradparker, einer Hecke zu den KFZ- Stellplätzen und einem vorgelagerten Fußweg sowie der Pflegezufahrt zum KiTa- Bestandsgelände. Im Gegenzug räumt die Kirchengemeinde der Stadt im Rahmen der ausstehenden Vermessung und der schuldrechtlichen Vereinbarung entsprechend § 1 Nr. 1 Abs. 3 des Erbbaurechtsvertrages vom 13.08.2020 das Recht ein, neben den gemäß Schreiben vom 15.08.2021 bereits zugebilligten 188,62 qm, eine weitere Grundstücksteilfläche des Grundstücks Gemarkung Kloster Oesede, Flur 5, Flurstücke 35/2 und 17/2 zu einer Größe von ca.  230 qm zu nutzen, um die Bauwerke nebst Nebenanlagen zur Errichtung des Krippenhauses nach anliegender Planung zu realisieren. (Gesamtfläche der Flurstücke 5.101 qm / Teilfläche, auf die sich das Erbbaurecht erstreckt, ca. 3.640 qm).