Sitzung: 09.09.2021 Ausschuss für Kultur, Schule, Soziales, Jugend und Sport
Beschluss: Einzelbeschlüsse wie folgt:
Vorlage: BV/184/2021
Herr Krüger stellt fest, dass der Antrag des Ausschussmitglieds Herrn Schmechel, einen kostenlosen Busfahrdienst anzubieten, in keinem Zusammenhang zum zu beratenden Bauvorhaben und den Änderungswünschen der Kirchengemeinde steht. Herr Schmechel wird gebeten ggf. einen entsprechenden Antrag zur Beratung in einer der nächsten Sitzungen einzureichen.
Der Antrag der CDU-Fraktion, den Baukörper wie vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Johann/St. Marien vorgeschlagen zu verschieben, wird mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Folgende Beschlussempfehlung wird mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen
mehrheitlich gefasst.
Das Krippenhaus Kloster Oesede
wird nach den Plänen (Stand 06.08.2021) der Arbeitsgemeinschaft Kloster-Oesede,
Ahrens + Pörtner Architektengesellschaft mbH und ReindersArchitekten
ausgeführt.
Die Stadt bietet der
Kirchengemeinde eine ergänzende schuldrechtliche Vereinbarung entsprechend § 1
Nr. 1 Abs. 4 des Erbbaurechtsvertrages vom 13.08.2020 an, die den Ausbau und
die Neuordnung der Parkfläche nach anliegender Planung vorsieht mit 47
markierten Stellplätzen, einer sicheren Vorplatzsituation vor dem Zugang des
Krippenhauses, incl. Fahrradparker, einer Hecke zu den KFZ- Stellplätzen und
einem vorgelagerten Fußweg sowie der Pflegezufahrt zum KiTa- Bestandsgelände.
Im Gegenzug räumt die Kirchengemeinde der Stadt im Rahmen der ausstehenden
Vermessung und der schuldrechtlichen Vereinbarung entsprechend § 1 Nr. 1 Abs. 3
des Erbbaurechtsvertrages vom 13.08.2020 das Recht ein, neben den gemäß
Schreiben vom 15.08.2021 bereits zugebilligten 188,62 qm, eine weitere
Grundstücksteilfläche des Grundstücks Gemarkung Kloster Oesede, Flur 5,
Flurstücke 35/2 und 17/2 zu einer Größe von ca.
230 qm zu nutzen, um die Bauwerke nebst Nebenanlagen zur Errichtung des
Krippenhauses nach anliegender Planung zu realisieren. (Gesamtfläche der
Flurstücke 5.101 qm / Teilfläche, auf die sich das Erbbaurecht erstreckt, ca.
3.640 qm).