Sitzung: 04.11.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Folgender Beschluss
wird einstimmig gefasst:
Der Beschluss des Rates vom 16.09.2021 über die Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Grundstück „Am Rathaus 18“, Flurstück 59/30, Flur 10, Gemarkung Oesede wird aufgehoben.