Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 23, Enthaltungen: 4

Folgender Beschlussantrag der FDP-Fraktion wird mit 12 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Soweit sich die Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Georgsmarienhütte inkl. des Verwaltungsausschusses und die Besetzung von anderen Stellen im Sinne des § 71 Abs. 6 NKomVG nach den Regelungen des § 71 NKomVG richtet, wird abweichend von § 71 Abs. 2 NKomVG das Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer angewendet, d.h. die Sitze eines jeden Ausschusses werden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.