Sitzung: 16.12.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/281/2021
Folgender Beschluss wird einstimmig
gefasst:
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 für die Schmutzwasserentsorgung wird in der vorliegenden Form festgestellt.
a) Das Entgelt wird unverändert auf 2,07 EUR/m³ festgesetzt.
b) Der Starkverschmutzerzuschlag wird unverändert festgesetzt:
800 g - 1.299 g BSB/m³ = 0,25 EUR
1.300 g - 1.799 g BSB/m³ = 0,46 EUR
1.800 g - 2.299 g BSB/m³ = 0,67 EUR
größer 2.300 g BSB/m³ = 0,88 EUR
Ein Zuschlag wird erhoben, wenn die auf dem Grundstück jährlich anfallende Abwassermenge 3.000 m³ oder die Jahresschmutzmenge 4 t (BSB 5) übersteigt.