Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Die Stadt Georgsmarienhütte macht zunächst nicht von dem Recht Gebrauch, das bereits an die Fa. Fip Zahnkunst GmbH vermarktete Grundstück aufgrund der nicht fristgerechten Bebauung des Grundstücks zurückzukaufen. Die im Kaufvertrag festgehaltene Bau- und Betriebsverpflichtung für die Fa. Fip Zahnkunst GmbH wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.