Sitzung: 14.09.2023 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/115/2023/1
Folgender Beschluss
wird einstimmig gefasst:
Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt:
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Der
bestehende Betrauungsakt der TOL mit Gültigkeit ab dem 31.03.2020 wird nach
bereits erfolgter Prüfung und gem. § 12 Abs. 3 lit. c) + d) zum 31.12.2023 beendet.
Er wird durch eine alle drei Jahre unaufgefordert erfolgende
De-Minimis-Erklärung an die einzelnen Gesellschafter der TOL ersetzt.
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Die
vorgeschlagene Anpassung der Konsortialvereinbarung zur Regelung einer
vereinfachten Mittelzuführung und Beschlussfassung wird wie vorgeschlagen
umgesetzt und gilt ab dem Geschäftsjahr 2024.
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Die
daraus folgenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag werden ebenfalls
beschlossen und gelten ab dem 01.01.2024.
Die
Beschlussfassungen zur grundsätzlichen Vorgehensweise und zur
Konsortialvereinbarung erfolgten bereits in der Gesellschafterversammlung am
21.06.2023 unter Vorbehalt der gleichlautenden Beschlussfassung in den Gremien
der einzelnen Gesellschafter.
Die
offizielle Beendigung des Betrauungsaktes sowie die Änderungen im
Gesellschaftsvertrag werden in einer Sondersitzung der
Gesellschafterversammlung im Herbst beschlossen und so rechtzeitig erfolgen,
dass der Eintrag ins Handelsregister im Jahr 2023 gesichert ist. Ort und Zeit
der Sitzung werden noch bekannt gegeben.