Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt:

 

-       Der bestehende Betrauungsakt der TOL mit Gültigkeit ab dem 31.03.2020 wird nach bereits erfolgter Prüfung und gem. § 12 Abs. 3 lit. c) + d) zum 31.12.2023 beendet. Er wird durch eine alle drei Jahre unaufgefordert erfolgende De-Minimis-Erklärung an die einzelnen Gesellschafter der TOL ersetzt.

 

-       Die vorgeschlagene Anpassung der Konsortialvereinbarung zur Regelung einer vereinfachten Mittelzuführung und Beschlussfassung wird wie vorgeschlagen umgesetzt und gilt ab dem Geschäftsjahr 2024.

 

-       Die daraus folgenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag werden ebenfalls beschlossen und gelten ab dem 01.01.2024.

 

Die Beschlussfassungen zur grundsätzlichen Vorgehensweise und zur Konsortialvereinbarung erfolgten bereits in der Gesellschafterversammlung am 21.06.2023 unter Vorbehalt der gleichlautenden Beschlussfassung in den Gremien der einzelnen Gesellschafter.

 

Die offizielle Beendigung des Betrauungsaktes sowie die Änderungen im Gesellschaftsvertrag werden in einer Sondersitzung der Gesellschafterversammlung im Herbst beschlossen und so rechtzeitig erfolgen, dass der Eintrag ins Handelsregister im Jahr 2023 gesichert ist. Ort und Zeit der Sitzung werden noch bekannt gegeben.