Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst

Abstimmung: Ja: 13

Folgende Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefasst:

Die Stadt Georgsmarienhütte übernimmt gemäß § 11 Absatz 4 des Defizitvertrages vom 12.04.2021 in Verbindung mit der Ergänzungsvereinbarung vom 29.11.2021 die nicht durch den Zuschuss des BGV und die Bauunterhaltungspauschale gedeckten Kosten für die Maßnahme „Austausch der Fenster und Türen im Altbau sowie der damit verbundenen, notwendigen Malerarbeiten, dem Austausch der Teppichböden und der Anschaffung neuer Plissees“ bis zu einer Höhe von insgesamt max. 582,00 €.