Folgende Beschlussempfehlung wird mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme gefasst:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schwarzer Weg" 1. Änderung der 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.
     
  2. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Auslegung und dem Einholen der Stellungnahmen beauftragt.