Beschluss: Einzelbeschlüsse wie folgt:

Folgende Beschlüsse werden einzeln wie folgt gefasst:

Folgender Beschluss wird bei 36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig gefasst:

a) Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 durch den Landkreis Osnabrück - die Aufnahme von Kommunaldarlehen für die Stadt Georgsmarienhütte zu folgenden Bedingungen:

 

Höhe:                   bis 28.909.700 €

Zinssatz:              bis 4,5 %

Tilgung:                bis 3,0 % zuzügl. ersparter Zinsen (Annuitätendarlehen)

Auszahlung:       100 %

Zinsbindung:     bis Gesamtlaufzeit

 

Folgender Beschluss wird bei 36 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig gefasst:

b) Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 durch den Landkreis Osnabrück - die Aufnahme von Kommunaldarlehen für den Eigenbetrieb Stadtwerke zu folgenden Bedingungen:

 

Höhe:                   bis 3.000.000 €

Zinssatz:              bis 4,5 %

Tilgung:                5 % bis 10 % - gleichbleibende Tilgung

Auszahlung:       100 %

Zinsbindung:     bis Gesamtlaufzeit (10 bis 20 Jahre)