Folgende Beschlüsse werden einzeln
wie folgt gefasst:
Folgender Beschluss wird bei 36
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig gefasst:
a) Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 durch den Landkreis Osnabrück - die Aufnahme von Kommunaldarlehen für die Stadt Georgsmarienhütte zu folgenden Bedingungen:
Höhe: bis 28.909.700 €
Zinssatz: bis 4,5 %
Tilgung: bis 3,0 % zuzügl. ersparter Zinsen (Annuitätendarlehen)
Auszahlung: 100 %
Zinsbindung: bis Gesamtlaufzeit
Folgender Beschluss wird bei 36
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig gefasst:
b) Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 durch den Landkreis Osnabrück - die Aufnahme von Kommunaldarlehen für den Eigenbetrieb Stadtwerke zu folgenden Bedingungen:
Höhe: bis 3.000.000 €
Zinssatz: bis 4,5 %
Tilgung: 5 % bis 10 % - gleichbleibende Tilgung
Auszahlung: 100 %
Zinsbindung: bis Gesamtlaufzeit (10 bis 20 Jahre)