Sitzung: 02.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung, Bau, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Beschlussempfehlungen einzeln wie folgt beschlossen:
Vorlage: BV/051/2024
Folgende Beschlussempfehlungen werden
einzeln wie folgt gefasst:
Folgender Beschlussvorschlag wird bei 10
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
mehrheitlich an den Verwaltungsausschuss empfohlen:
- Abweichung von der Dachneigung um +3
Grad
Der Abweichung wird zugestimmt.
Folgender Beschlussvorschlag wird mit 13
Ja-Stimmen einstimmig an den Verwaltungsausschuss empfohlen:
- Abweichung von der im Bebauungsplan
vorgegebenen Hauptfirstrichtung
Der Abweichung wird zugestimmt.
Folgender Beschlussvorschlag wird mit 10
Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich an den Verwaltungsausschuss
empfohlen:
- Überschreitung der Baugrenze um 0,75 m
durch Risalite in Richtung Nordstraße
Der Befreiung wird zugestimmt.
Folgender Beschlussvorschlag wird mit 10
Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich an den Verwaltungsausschuss
empfohlen:
- Überschreitung der Baugrenze um ca. 2 m
durch Balkone im 1. OG in Richtung der Nordstraße
Der Befreiung wird zugestimmt.
Folgender Beschlussvorschlag wird mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig an den
Verwaltungsausschuss empfohlen:
- Abweichung von der ÖBV § 5
(Nebenanlagen und Garagen), um die Tiefgarage zu verwirklichen
Der Abweichung wird zugestimmt.
Folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss wird mit 12
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig
abgelehnt:
- Überschreitung der Geschossflächenzahl
(GFZ) von 0,8 auf 0,92
Ohne
Folgender Beschlussvorschlag wird mit 12
Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich an den Verwaltungsausschuss
empfohlen:
- Gemäß § 66 Abs. 5 NBauO i.V.m. § 84
Abs. 1 und 2 NBauO wird das Einvernehmen der Gemeinde zu den Punkten 1, 2
und 5 erteilt.
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die
unter den Punkten 3 und 4 ausgeführt sind, befreit.
Die Überschreitung der
Geschossflächenzahl (GFZ) unter Punkt 6 von 0,8 auf 0,92 wird abgelehnt