Beschluss: Beschlussempfehlung mehrheitlich gefasst

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Folgende Beschlussempfehlung wird bei 11 Jastimmen und 2 Neinstimmen gefasst:           

 

Gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB  wird die Aufstellung der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes für den „Bereich Parkfriedhof“ beschlossen.

Städtebauliches Ziel dieser Planung ist die Darstellung von Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „soziales“, Wohnbaufläche und Grünfläche für den Plangeltungsbereich.

 

Mit dem vorgestellten Vorentwurf ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.