Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Die aus dem Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Osnabrück 2017 für die Stadt Georgsmarienhütte geltenden Aussagen und Handlungen können als Grundlage für zukünftige Förderanträge in den Bereichen „Stadtentwicklung/Wohnbauentwicklung“ herangezogen werden.