Sitzung: 25.03.2021 Rat
Beschluss: geänderter BV; einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/043/2021
Folgender geänderter Beschluss wird einstimmig gefasst:
- Die in den Beteiligungsverfahren abgegebenen
Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden unter Rücksichtnahme auf die privaten
und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß dem
Vorschlag der Verwaltung (Abwägung Außenbereichssatzung – „Wellendorfer
Straße / Piel“) behandelt und beschlossen.
- Auf
Grundlage des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB, der §§ 1 Abs. 3 und 10 (BauGB) und der §§
10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in den jeweils
gültigen Fassungen wird die Außenbereichssatzung "Wellendorfer Straße
/Piel" in reduzierter Form,
und zwar den südlichen Geltungsbereich (Geltungsbereich II) betreffend
als Satzung, sowie die
Begründung beschlossen.