Beschluss: geänderter BV; einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Folgender geänderter Beschluss wird einstimmig gefasst:

  1. Die in den Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden unter Rücksichtnahme auf die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (Abwägung Außenbereichssatzung – „Wellendorfer Straße / Piel“) behandelt und beschlossen.
  2. Auf Grundlage des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB, der §§ 1 Abs. 3 und 10 (BauGB) und der §§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in den jeweils gültigen Fassungen wird die Außenbereichssatzung "Wellendorfer Straße /Piel" in reduzierter Form, und zwar den südlichen Geltungsbereich (Geltungsbereich II) betreffend als Satzung, sowie die Begründung beschlossen.