Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst

Abstimmung: Ja: 13

Folgende Beschlussempfehlung wird bei 13 Ja-Stimmen einstimmig gefasst:

 

Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich „Zentrum Oesede“. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen. Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.