Sitzung: 14.06.2021 Ausschuss für Stadtplanung, Bau, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Beschlussempfehlung einstimmig gefasst
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: BV/102/2021
Folgende Beschlussempfehlung wird bei 13
Ja-Stimmen einstimmig gefasst:
Der Rat der Stadt Georgsmarienhütte beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich „Zentrum Oesede“. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen. Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.