Beschluss: Beschlussempfehlung mehrheitlich gefasst

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Folgende Beschlussempfehlung wird bei 11 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich gefasst:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird die Änderung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Schwarzer Weg“ der Stadt Georgsmarienhütte – Stadtteil Kloster Oesede beschlossen. Das Verfahren erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Mit dem Antragsteller ist die Kostenübernahme bzgl. der anfallenden Planungskosten zu vereinbaren.