Folgender Beschlussvorschlag wird einstimmig gefasst:

 

1.         Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß dem Vorschlag der Verwaltung dargelegt, bestätigt und beschlossen.

 

2.         Die während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß dem Vorschlag der Verwaltung bewertet, behandelt und beschlossen.

 

3.         Der Bebauungsplan Nr. 107 "Ortskern Oesede-Ost" - 3. Änderung der Stadt Georgsmarienhütte einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der Entscheidungen aus 1 und 2 als Satzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 BauGB i. V. m. § 10 und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.