Folgende Beschlussempfehlungen werden einstimmig gefasst:

 

Das vorgestellte Plankonzept mit Begründung wird als Entwurf beschlossen.

 

Auf der Grundlage des Planentwurfs sowie der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 212 „Bielefelder Straße-Erweiterung“ 1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften sind die Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.