Folgende Beschlussempfehlung wird bei 13 Ja-Stimmen einstimmig gefasst:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 296 „Dröper Mitte“ der Stadt Georgsmarienhütte Stadtteil Oesede, Ortsteil Dröper, beschlossen. Das Verfahren erfolgt nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Mit dem Antragsteller ist die Kostenübernahme bzgl. der anfallenden Planungskosten zu vereinbaren.