Sitzung: 14.09.2023 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/129/2023
Folgender Beschlussvorschlag wird
einstimmig bei 2 Enthaltungen angenommen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß dem Vorschlag der Verwaltung bewertet, behandelt und beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 296 "Dröper Mitte" der Stadt Georgsmarienhütte einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Entscheidungen aus 1 als Satzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 BauGB i. V. m. § 10 und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.