Folgende Beschlussempfehlungen werden einzeln wie folgt gefasst:

 

Folgende Beschlussempfehlung wird bei 2 Nein-Stimmen und 11 Ja-Stimmen mehrheitlich gefasst:

 

Die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die abgegebenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden unter Rücksichtnahme auf die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß dem Vorschlag der Verwaltung behandelt und beschlossen.

 

Folgende Beschlussempfehlungen werden bei 2 Nein-Stimmen und 11 Ja-Stimmen mehrheitlich gefasst:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 288 „Südlich Schulzentrum“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.

 

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Auslegung und dem Einholen der Stellungnahmen beauftragt.