Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst

  1. Die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die abgegebenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden unter Rücksichtnahme auf die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß dem Vorschlag der Verwaltung behandelt und beschlossen, wobei die Formulierung zum Abwägungstext Nr. 6 Satz 6 der Abwägungstabelle 1. Bürger-Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf S. 3 angepasst wurde.
  2. Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadt Georgsmarienhütte einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der Entscheidungen aus 1. festgestellt und beschlossen.