Folgende Beschlussempfehlung wird bei 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig gefasst:

 

Der Bebauung des Grundstücks der Gemarkung Georgsmarienhütte, Flur 9, Flurstück 3/59, mit zwei Wohnhäusern mit jeweils zwei Wohneinheiten wird generell auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 250 „Suendorfweg 12“zugestimmt.

 

Der Befreiung von den Festsetzungen aus den Bebauungsplänen Nr. 11 „Wiesenbach“; Nr. 11 „Wiesenbach“ 1. Änderung und bzgl. der Erschließung des genannten Grundstückes wird zugestimmt, sofern die verbleibenden Gartenflächen des Grundstückes Suendorfweg 10 ökologisch wertvoll angelegt bzw. umgestaltet werden.

 

Einer Befreiung der GRZ wird zugestimmt, sofern wie in der Begründung zur GRZ Überschreitung formuliert, die Hauptdächer der neu zu errichtenden Wohnhäuser mit extensivem Gründach ausgebaut und die Zufahrten und PKW-Stellplätze mit versickerungsfähigem Belag hergestellt werden.

 

Auf Grund der Lage der Zufahrt erhalten die geplanten Gebäude bei Festsetzung der Hausnummer die Adressen Suendorfweg 8a und Suendorfweg 8b.